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VwGH 30. 5. 1994, 90/10/0180 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/1076ZfV 1996, 429

§ 5 Abs 1 Oö NSchG 1982 (Eingriff in das Landschaftsbild im Seeuferbereich; § 5 Abs 1 entspricht dem § 1 Abs 2 erster Satz Oö NSchG 1964 ; Wochenendhaus, Bootshaus, Steganlage Maschendrahtzaun)

§ 39 Abs 1 Oö NSchG 1982 (Wiederherstellungsauftrag, Entfernung eines bewilligungslos errichteten Vorhabens)

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