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VwGH 28. 6. 1995, 95/21/0036 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/1029ZfV 1996, 415

§ 6 Abs 3 AufG (Versäumen der materiell-rechtlichen Frist)

VwGH 28.06.1995, 95/21/0036

Gem § 6 Abs 3 erster Satz AufG (idF vor der Nov BGBl 1995/351) sind Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung so rechtzeitig zu stellen, dass darüber vor Ablauf der Geltungsdauer der Bewilligung entschieden werden kann; solche Anträge sind jedenfalls spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zu stellen.

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