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VwGH 21. 2. 1994, 93/10/0092 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/735ZfV 1996, 283

§ 51f Abs 2 VStG (Abwesenheit der geladenen Partei hindert Verhandlung und Fällung des Erkenntnisses nicht)

§ 51 Abs 7 VStG (Berufungsentscheidung; Entscheidungsfrist gewahrt auch bei Verkündung in Abwesenheit des Beschuldigten)

VwGH 21.02.1994, 93/10/0092

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