vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 17. 1. 1995, 94/11/0373 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/727ZfV 1996, 281

§ 27 Abs 1 VwGG (Säumnisbeschwerde; Wartefrist - kürzere Entscheidungsfrist der säumigen Behörde)

VwGH 17.01.1995, 94/11/0373

Eine SäumnisBeschw an den VwGH ist gem § 27 VwGG erst nach dem Verstreichen von 6 Monaten nach Anrufung der obersten sachl in Betracht kommenden Beh zulässig, auch wenn den VerwBeh kürzere E-Fristen iSd § 73 Abs 1 AVG zustehen und ein A auf Übergang der E-Pflicht iSd § 73 Abs 2 AVG bereits nach entspr kürzerer Zeit zulässig ist (vgl Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 234). Zurückw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!