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VwGH 24. 1. 1995, 93/04/0204 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/712ZfV 1996, 279

Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; Rechtsverletzungsmöglichkeit keine; keine Änderung der konkreten Rechtsstellung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides)

VwGH 24.01.1995, 93/04/0204

Zum Zeitpunkt der BeschwErhebung war der Zeitraum, für den das Arbeitsprogramm iSd § 79 BergG genehmigt worden war, und damit der zeitl Geltungsbereich jenes B der Berghauptmannschaft Sbg bereits beendet, der das Arbeitsprogramm der mitbet Partei genehmigt hatte. Die mitbet Partei konnte zur Zeit der BeschwErhebung aus diesem B keine Rechte mehr ableiten. Es werden abgesehen davon mit ihm der Bfin auch nicht etwa hievon unabhängig (weiter) bestehende Verpflichtungen auferlegt.

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