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VwGH 14. 3. 1994, 93/10/0012 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/660ZfV 1996, 266

§ 7 Abs 2 Nö NSchG (Naturschutzgebiete, Untersagung jedes Eingriffes in das Pflanzenkleid und Tierleben; Ausgangspunkt des Eingriffes kann auch außerhalb liegen; Flohmarkt)

VwGH 14.03.1994, 93/10/0012

1. Für die Frage des Eingriffes ist nicht der Ausgangspunkt des Ereignisses, sondern der Ort seiner Wirkung entscheidend. Ob dieser inner- oder außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches des NSchG liegt, ist ohne Bedeutung. Wesentl ist ledigl, ob die Wirkungen am Pflanzenkleid oder Tierleben des Naturschutzgebietes eintreten können (Liehr-Stöberl, Komm zum Nö NSchG, Anm 2 zu § 7 ; VwGH 25.05.1983, 83/10/0092).

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