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VwGH 24. 1. 1995, 94/04/0196 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/632ZfV 1996, 259

§ 75 Abs 2 Satz 3 GewO (Nachbarn, Inhaber von Einrichtungen, in denen sich regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten; Ordination eines Augenarztes keine solche Einrichtung)

§ 356 Abs 1 GewO (Betriebsanlage, Augenscheinsverhandlung)

§ 356 Abs 3 GewO (Nachbarn, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte, mögliche Einwendungen)

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