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Personalvertretung 28. 6. 1993, A 17-PVAK/93

JudikaturZfV 1996/25ZfV 1996, 314

§ 6 BPersVG

Personalvertretung 28.06.1993 A 17-PVAK/93

Wurde die Einberufung der DStVslg auf eine Weise bekanntgemacht, dass sie nur von einem geringen Teil der Bed zur Kenntnis genommen werden konnte und haben sich bei der DStVslg - offenbar zufolge des Kundmachungsmangels - nur ein Teil der Bed eingefunden, sodass unter Umständen die Beschlussfähigkeit der DStVslg nicht gegeben war, so ist der Beschl des DStA über die Einberufung der DStVslg als gesetzwidrig aufzuheben.

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