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VwGH 18. 10. 1993, 93/10/0039 (FORSTRECHT)

JudikaturFORSTRECHTZfV 1996/86ZfV 1996, 74

§ 5 Abs 2 erster Satz ForstG (Waldfeststellung; als Wald festgestellte Fläche behält diese Eigenschaft grundsätzlich 15 Jahre lang bei)

§ 17 Abs 1 ForstG (Rodungsverbot; Entzug des Waldbodens zu Weidezwecken, Baumfällungen und bloße Waldweide)

§ 37 ForstG (Waldweide)

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