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VwGH 14. 10. 1994, 94/02/0193 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1996/69ZfV 1996, 69

§ 12 Abs 1 Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung WTPrO (Einladung sich Klausurarbeit zu unterziehen, Nichtnachkommen ohne hinreichende Begründung, Folgen einer nicht bestandenen Prüfung, Bezug nur auf Klausurarbeit)

§ 12 Abs 2 Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung WTPrO (Nichtnachkommen einer Einladung zur Klausurarbeit, behauptete Krankheit, Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses, zeitlicher Konnex erforderlich)

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