§ 12 Abs 1 Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung WTPrO (Einladung sich Klausurarbeit zu unterziehen, Nichtnachkommen ohne hinreichende Begründung, Folgen einer nicht bestandenen Prüfung, Bezug nur auf Klausurarbeit)
§ 12 Abs 2 Wirtschaftstreuhänder-Prüfungsordnung WTPrO (Nichtnachkommen einer Einladung zur Klausurarbeit, behauptete Krankheit, Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses, zeitlicher Konnex erforderlich)