§ 36 Abs 3 Oö ROG 1994 (Anregungen auf Änderungen eines Flächenwidmungsplanes; Entscheidung des Gemeinderates binnen sechs Monaten; keine bescheidmäßige Erledigung vorgesehen; keine Entscheidungspflicht)
VwGH 29.11.1994 94/05/0315 (Säumnisbeschwerde)