§ 2 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Festlegung der zulässigen Bebauung durch Verweis auf ROG; § 25 Abs 4 ROG , Erweiterung von bestehenden Bauten in Relation zum rechtmäßigen Bestand; Ermittlung des Bestandes im Widmungsverfahren bei bloßem Verweis auf § 25 Abs 4 ROG nicht erforderlich; Möglichkeit der Einwendungen gegen Überschreitung der zulässigen Erweiterungen im Bauverfahren)