§ 4 Abs 1 Stmk KanalG 1988 (Anschlussverpflichtung)
§ 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 (ebenso; Ausnahmen; bescheidmäßige Bewilligung, wenn schadlose Entsorgung gewährleistet; neue Entscheidung nach rechtskräftiger Abweisung, wenn neue Kläranlage verwendet)
§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftig entschiedene Sache; neuerlicher Antrag, Zurückweisung; keine bei maßgeblicher Änderung des Sachverhalts; Verwendung einer neuen Kläranlage, neue Entscheidung über Anschlusspflicht nach Kanalgesetz)