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VfGH 19. 6. 1995, G 183/94 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/523ZfV 1996, 188

§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidungsbefugnis; Befugnis der unabhängigen Verwaltungssenate, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, keine Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips)

Art 94 B-VG (Trennung von Justiz und Verwaltung)

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