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VfGH 12. 10. 1994, B 386/93 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/482ZfV 1996, 178

Art 139 Abs 6 zweiter Satz B-VG (Verordnungsprüfung; Verwerfung, Feststellung, dass V gesetzwidrig war; Anlassfall, Quasianlassfall)

VfGH 12.10.1994, B 386/93

Dem in Art 139 Abs 6 B-VG gen Anlassfall (ieS), anlässl dessen das V-PrüfungsVerf tatsächl eingeleitet worden ist, sind jene BeschwFälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündl Verh im V-PrüfungsVerf (bei Unterbleiben einer mündl Verh zu Beginn der nö Beratung) beim VfGH bereits anh waren (VfSlg 1985/10.616, 1988/11.711).

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