Art 139 Abs 6 zweiter Satz B-VG (Verordnungsprüfung; Verwerfung, Feststellung, dass V gesetzwidrig war; Anlassfall, Quasianlassfall)
VfGH 12.10.1994, B 386/93
Dem in Art 139 Abs 6 B-VG gen Anlassfall (ieS), anlässl dessen das V-PrüfungsVerf tatsächl eingeleitet worden ist, sind jene BeschwFälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündl Verh im V-PrüfungsVerf (bei Unterbleiben einer mündl Verh zu Beginn der nö Beratung) beim VfGH bereits anh waren (VfSlg 1985/10.616, 1988/11.711).