§ 25 Abs 1 dritter Satz AlVG idF BGBl 1987/615 (Ersatz des unberechtigt Empfangenen durch Leistungsbezieher, auch bei nachträglicher Feststellung zu hoher eigener Einkünfte durch Einkommenssteuerbescheid; Gleichheitswidrigkeit, keine Vorhersehbarkeit des ungebührlichen Leistungsbezuges durch selbständig Erwerbstätigen)
VfGH 16.03.1995, G 271/94, 26/95, 27/95, 34/95