§ 26 Oö KAG 1976 (Sonderklasse, bessere Ausstattung der Krankenzimmer und geringere Bettenanzahl)
§ 43 Abs 1 Oö KAG 1976 (Ersatz der Pflegegebühren und gewisser Sondergebühren; jene Eingewiesene, die auf ihren Wunsch in die Sonderklasse aufgenommen wurden, haben die Differenz zwischen den Pflegegebührenersätzen der Versicherungsträger und den Pflegegebühren aus eigenem zu tragen; unsachliche Regelung)