§ 6 Abs 4 AufenthaltsG (Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG durch die Bezirksverwaltungsbehörden im Namen des Landeshauptmanntes; kein Anspruch der Stadtgemeinde Salzburg auf Ersatz der aus der Vollziehung erwachsenden Kosten; Behördenzuständigkeitsregel im Rahmen des § 4 F-VG 1948 )
§ 4 F-VG (Finanzausgleich)