§ 1 Abs 2 und § 4 Stmk ROG 1974 (Flächenwidmungsplan; Bedachtnahme auf die gegebenen Strukturverhältnisse und wirtschaftliche und soziale Verhältnisse; keine Verpflichtung zur Festschreibung des bestehenden Zustandes; Grundflächen teils als Wohngebiet, teils als Vorbehaltsfläche Schule gewidmet, bestehende Tischlerei; Nichtrealisierbarkeit des Schulprojekts durch Bahnausbau; Umwidmung der Sonderfläche ebenfalls in Wohngebiet; keine Problematik heranrückenden Wohngebiets an Betriebsgebiet)