§ 9 Abs 1 ArbIG 1993 (Feststellung einer Übertretung einer Arbeitnehmerschutzbestimmung, Aufforderung zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes)
§ 9 Abs 3 ArbIG 1993 (Strafanzeige ohne vorausgehende Aufforderung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anzeigepflicht des Arbeitsinspektorates)