§ 1 WaffG (Waffen, Begriff; auch ungeladene und funktionsuntüchtige Schußwaffen)
§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbote, Annahme der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung; wiederholte strafgerichtliche Verurteilung wegen Angriffe auf Personen und fremdes Eigentum)