§ 6 Abs 7 Vlbg BauG (oberirdische Gebäude; Abstand von der Nachbargrenze 3 m; Präklusion der entsprechenden Nachbareinwendung nicht maßgeblich, wenn Nachbar jedenfalls Einwendung hinsichtlich fehlender Abstandsnachsicht nach § 6 Abs 9 erhoben)
§ 6 Abs 7 Vlbg BauG (oberirdische Gebäude; Abstand von der Nachbargrenze 3 m; Präklusion der entsprechenden Nachbareinwendung nicht maßgeblich, wenn Nachbar jedenfalls Einwendung hinsichtlich fehlender Abstandsnachsicht nach § 6 Abs 9 erhoben)