§ 10 Abs 5 AVG (Beteiligte können sich eines Rechtsbeistandes bedienen und in seiner Begleitung im Amt erscheinen; kein Recht auf Begleitung durch mehrere Personen; Erscheinen vor Stellungskommission)
VwGH 19.04.1994, 94/11/0063
(S Militärwesen)
§ 10 Abs 5 AVG (Beteiligte können sich eines Rechtsbeistandes bedienen und in seiner Begleitung im Amt erscheinen; kein Recht auf Begleitung durch mehrere Personen; Erscheinen vor Stellungskommission)
VwGH 19.04.1994, 94/11/0063
(S Militärwesen)