§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, entschuldbare Rechtsunkenntnis, von den zuständigen Stellen gebilligte Praxis)
§ 44a Z 1 VStG (StrafErk, Spruch; Wendung „Zur-Last-Legen“)
§ 51c VStG (UVS, Berufungsentscheidung durch Kammer von 3 Mitgliedern oder durch 1 Mitglied; keine Zusammenrechnung der in 1 Bescheid verhängten Strafen)