§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, entschuldbarer Rechtsirrtum; Sorgfalts- und Erkundigungspflicht, begründete Rechtsanschauung des Bf aufgrund eines vorangegangenen gerichtl Freispruches; Falschbezeichnung von Lebensmitteln)
§ 74 Abs 1 LMG (Übertretung, Inverkehrbringen falsch bezeichneter Lebensmittel)