§ 51e Abs 2 VStG (notwendige Durchführung einer mündlichen Verhandlung; selbst bei Fehlen der Voraussetzungen für Nichtdurchführung keine Aufhebung des Bescheides, weil Relevanz des Verfahrensfehlers nicht ersichtlich)
VwGH 15.11.1994, 92/07/0134
§ 51e Abs 2 VStG (notwendige Durchführung einer mündlichen Verhandlung; selbst bei Fehlen der Voraussetzungen für Nichtdurchführung keine Aufhebung des Bescheides, weil Relevanz des Verfahrensfehlers nicht ersichtlich)
VwGH 15.11.1994, 92/07/0134