§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens, keiner, Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt durch bloßes Erkundigen im Bekanntenkreis und keine rechtzeitige Anfrage bei Behörde oder VwGH über Voraussetzung zur Beschwerdeerhebung)
VwGH 03.11.1994, 94/18/0714, 0724