§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bewilligungsvoraussetzungen; Fristversäumnis durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Versehen minderen Grades; Überwachung rein manipulativer Tätigkeiten einer Angestellten einem RA nicht zumutbar)
VwGH 22.11.1994, 94/08/0251