§ 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; taxative Aufzählung; Ableitung weiterer Rechte aus einem Entwicklungsprogramm nicht möglich)
§ 8 AVG (Parteistellung; Rechtsanspruch oder rechtliches Interesse; taxative Aufzählung der subjektiven Rechte in Bauordnung; keine Ableitung weiterer subjektiven Rechte aus der Bauordnung, dem Raumordnungsgesetz oder aufgrund dieser erlassener Verordnungen)