§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG (Verfahrensmangel, Wesentlichkeit, keine; Unterlassung der Einräumung des Parteiengehörs zu Stellungnahme einer Magistratsabteilung betreffend Nichtvorliegen einer Bewilligung für eine bestehende Ankündigungsanlage; kein entsprechendes Vorbringen in der Beschwerde)
VwGH 17.11.1994, 94/06/0142