Art 132 zweiter Satz B-VG (Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde in Verwaltungsstrafsachen; Antrag auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung einer nicht rechtswirksamen zugestellten Strafverfügung)
VwGH 25.11.1994, 94/02/0428
Das Begehren auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung ist mit dem zugrundeliegenden VerwStrafVerf untrennbar verbunden. Daraus folgt, dass der Säumnisbeschw die offenbare Unzust des VwGH entgegensteht. Zurückw.