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VwGH 25. 11. 1994, 94/02/0428 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/295ZfV 1996, 128

Art 132 zweiter Satz B-VG (Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde in Verwaltungsstrafsachen; Antrag auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung einer nicht rechtswirksamen zugestellten Strafverfügung)

VwGH 25.11.1994, 94/02/0428

Das Begehren auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung ist mit dem zugrundeliegenden VerwStrafVerf untrennbar verbunden. Daraus folgt, dass der Säumnisbeschw die offenbare Unzust des VwGH entgegensteht. Zurückw.

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