§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Bescheiderlassung im Säumnisbeschwerdeverfahren nach Ablauf der Nachholungsfrist, Einstellung; nach Einstellung wiederum Zuständigkeit der bel Beh)
§ 36 Abs 2 VwGG (Säumnisbeschwerde, Nachholungsfrist, Zuständigkeitsübergang auf VwGH nach Fristablauf)