§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelverbesserung; entbehrlich, wenn auch nach Mängelverbesserung zurückgewiesen werden müsste)
VwGH 20.12.1993, 93/10/0210
Ein Auftrag auf Mängelverbesserung der Beschw erübrigte sich, da die Beschw auch nach Mängelbehebung zurückgewiesen werden müsste (VwGH 19.01.1967, Slg 7060/A).