§ 38 Abs 2 VwGG (unterbliebene Aktenvorlage seitens der bel Beh; VwGH kann aufgrund der Behauptungen des Bf erkennen; nicht jedoch bei tatsächl, wenn auch nach Fristablauf vorgelegten Akten)
VwGH 15.11.1993, 93/10/0086, 0089, 0090
§ 38 Abs 2 VwGG (unterbliebene Aktenvorlage seitens der bel Beh; VwGH kann aufgrund der Behauptungen des Bf erkennen; nicht jedoch bei tatsächl, wenn auch nach Fristablauf vorgelegten Akten)
VwGH 15.11.1993, 93/10/0086, 0089, 0090