§ 13 Abs 1 VermG (Grenzkataster, Nichtübereinstimmung mit seinen Grundlagen; Berichtigung mit Bescheid; von Amts wegen oder auf Antrag; keine Anwendung des § 25 , Nachweis der Nichtübereinstimmung erforderlich; Nichtübereinstimmung mit einem bestimmten Plan erweist noch nicht Nichtübereinstimmung mit Grundlagen, wenn in der Grenzverhandlung aufgrund einer Skizze Grenzverlauf festgelegt wurde; Übereinstimmung der Grenzpunkte in Skizze und Plan nachzuweisen; in Natur vorhandener Zaun)