§ 24 Abs 1 lit a StVO (Halte- und Parkverbote, im Bereich des Vorschriftszeichens „Halten und Parken verboten“)
§ 44 StVO (Kundmachung von Verordnungen; keine Vorschrift, wonach Straßenverkehrszeichen in einem Winkel von 90° zur Fahrbahnrichtung aufzustellen seien)