§ 63 Abs 1 lit c Wr BauO (Bauantrag, Beilagen, Zustimmung des Grundeigentümers oder aller Miteigentümer, wenn Antragsteller nicht Eigentümer oder nur Miteigentümer; Ausnahmen; im Falle des Wohnungseigentums, wenn Bauvorhaben nicht von Einfluss auf Statik, keine Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes und keine gemeinsamen Teile in Anspruch genommen; Umbau einer Terrasse beeinflusst äußere Gestaltung)
VwGH 30.08.1994, 92/05/0110