§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft; Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt; auch bei Personen gegeben, bei deren Beschäftigung diese Merkmale gegenüber Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen; generelle Vertretungsbefugnis durch Dritten schließt Dienstnehmereigenschaften aus)
VwGH 22.11.1994, 93/08/0257