§ 2 Abs 1 lit a Sbg BauPolG idF vor LGBl 1992/100 (Baubewilligung; Errichtung von oberirdischen und unterirdischen Bauten einschließlich der Zu- und Aufbauten; Einbau einer Wohnung in bestehendes Wirtschaftsgebäude)
§ 2 Abs 1 lit c Sbg BauPolG idF vor LGBl 1992/100 (ebenso; Änderung oberirdischer Bauten, die sich erheblich auf äußere Gestalt auswirkt; Einbau einer Wohnung nicht erfasst)