§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt, Begriff; Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch aus Dienstverhältnis hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält)
§ 49 Abs 2 ASVG (Berücksichtigung von Sonderzahlungen)