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VwGH 15. 11. 1993, 93/10/0097 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/220ZfV 1996, 108

§ 14 Abs 1 Wr NSchG 1984 (Naturdenkmal, Einleitung des UnterschutzstellungsVerf durch B)

§ 14 Abs 2 Wr NSchG 1984 (ebenso, damit verbunden sind Verfügungsbeschränkungen)

§ 14 Abs 5 Wr NSchG 1984 (Außerkrafttreten der Verfügungsbeschränkungen bei Unterbleiben der Unterschutzstellung binnen 6 Monaten)

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