§ 4 AuskunftspflichtG (Auskunftspflicht; bei entgegenstehenden Gründen Pflicht zur Erlassung eines abweisenden Bescheides)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Verletzung der Entscheidungspflicht; keine Säumnisbeschwerde bei Verletzung der Auskunftspflicht)