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VwGH 15. 11. 1993, 92/10/0438 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/218ZfV 1996, 107

§ 1 Abs 1 Tir NSchG 1975 (Interessen des Naturschutzes; Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur, Naturhaushalt)

§ 27 Abs 2 lit c Tir NSchG 1975 (Ausnahmebewilligung von den Verboten ua der NSchV, wenn das Vorhaben die Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs 1 nicht beeinträchtigt, Begründungspflicht; „Enzianwurzelgraben“)

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