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VwGH 31. 1. 1994, 92/10/0041 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/213ZfV 1996, 105

§ 3 Abs 7 Tir NSchG 1991 (Feuchtgebiet)

§ 9 Tir NSchG 1991 (Schutz von Feuchtgebieten; Geländeabtragung und -aufschüttungen bewilligungspflichtig; keine Unterschutzstellung durch V vorgesehen)

§ 27 Abs 2 lit a Tir NSchG 1991 (Bewilligung für Vorhaben nach § 9; keine Beeinträchtigung der Interessen des Naturschutzes oder Interessenabwägung; Überwiegen anderer öff Interessen, darunter allenfalls des Interesses der Agrarstrukturverbesserung)

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