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VwGH 19. 4. 1994, 94/11/0063 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1996/210ZfV 1996, 104

§ 24 Abs 1 WehrG 1990 (Stellungspflicht; Anwendung des AVG im Stellungsverfahren)

§ 59 Abs 1 WehrG 1990 (Übertretung, Verletzung der Stellungspflicht, Verweigerung angeordneter Untersuchungen)

§ 10 Abs 5 AVG (Beteiligte können sich eines Rechtsbeistandes bedienen und in seiner Begleitung im Amt erscheinen; kein Recht auf Begleitung durch mehrere Personen)

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