§ 81 Abs 5 AAV (zur Erste-Hilfe-Leistung nachweislich ausgebildete Person, Betriebe mit 5 bis 20 Arbeitnehmern; feste Betriebsstätte; Filialbetriebe)
VwGH 03.11.1994, 92/18/0042
Zw den Parteien des verwgerichtl Verf ist nicht strittig, dass die Filiale kein Betrieb iSd ASchG ist. Die bel Beh vertritt jedoch die Auffassung, dass unter dem in § 81 Abs 5 AAV verwendeten Betriebsbegriff in berichtigender Auslegung eine feste Betriebsstätte zu verstehen sei.