§ 3 Abs 1 Tir GSLG (Bringungsrechte, Art und Umfang; kein selbstverschuldeter Notstand, Interessenabwägung, kein Anspruch auf Beiziehung zu Ermittlungen der Sachverständigen, Herabsetzung der Entschädigung, kein Verschlimmerungsverbot im Verwaltungsverfahren)
VwGH 25.10.1994, 93/07/0157