§ 64 Abs 6 KFG (Erteilung einer österr Lenkerberechtigung aufgrund einer ausländischen, Glaubhaftmachung der Lenkpraxis)
§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren, Amtswegigkeit, keine bei ges vorgesehener Pflicht zur Glaubhaftmachung, jedoch Einräumung einer Ergänzungsmöglichkeit bei nicht ausreichender Glaubhaftmachung)