§ 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis, beim selbständig Erwerbstätigen das tatsächl entgangene Einkommen; Behauptungslast; HNO-Facharzt)
§ 21 Abs 1 GebAG (mündl Bekanntgabe der bestimmten Gebühr, schriftl Ausfertigung binnen 1 Woche über Verlangen des Zeugen bei der mündl Bekanntgabe)