§ 3 Abs 1 GebAG (Zeugengebühr)
§ 4 Abs 2 GebAG (erhöhte Gebühr für die Anreise von einem Ort, der vom Vernehmungsort weiter entfernt ist als der Zustellort)
§ 15 Abs 1 GebAG (Nächtigung)
§ 3 Abs 1 GebAG (Zeugengebühr)
§ 4 Abs 2 GebAG (erhöhte Gebühr für die Anreise von einem Ort, der vom Vernehmungsort weiter entfernt ist als der Zustellort)
§ 15 Abs 1 GebAG (Nächtigung)